Das Berufungsgericht von Santiago hat eine Geldstrafe gegen Canal 13 SpA bestätigt und damit die Entscheidung des CNTV gegen den Sender aufrechterhalten. Die zweite Kammer wies die Einwände des Privatsenders zurück und hielt die Sanktion von 400 UTM für einen Bericht aus der zentralen Nachrichtensendung vom 13. März des vergangenen Jahres aufrecht.
Dass das Urteil jetzt kommt, schließt eine juristische Anfechtung ab, die sich um die Art drehte, wie der Sender über ein Verbrechen in Graneros berichtete. Im Mittelpunkt stand der Mord an einem Ehepaar, ein Fall, der schon damals breite Aufmerksamkeit erregte und nun erneut wegen der Art der Berichterstattung vor Gericht landete. Für Canal 13 geht es damit nicht nur um eine Geldbuße, sondern um die Grenze dessen, was im Fernsehen über Gewalt gezeigt werden darf.
Das Gericht fand in dem Beitrag „truculente und sensationalistische“ Züge. Nach seiner Darstellung zeigte der Sender den exakten Moment des Angriffs mit Schüssen klar und wiederholt, dazu die Schreie der Verzweiflung, die eigentliche Tat und später die klagenden Laute der Opfer. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die redaktionelle Entscheidung ein Spektakel erzeugte, das über die Sorgfaltspflichten eines Medienhauses hinausging. Auch Untertitel und die Betonung des Todesmoments werteten sie als Teil eines Produktionskonzepts, das das Publikum durch Horror schockieren sollte.
Genau an diesem Punkt prallten die Positionen von Sender und Gericht aufeinander. Canal 13 hatte vorgebracht, die Angehörigen der Opfer hätten bereits mit anderen Medien gesprochen. Das half dem Sender nicht. Das Gericht stellte klar, dass ein öffentliches Auftreten der Familie, um Gerechtigkeit einzufordern, keine Erlaubnis ist, das Audio ihrer Qual massenhaft zu verbreiten. Nach Ansicht der Richter zwang die Ausstrahlung die Angehörigen dazu, ihr Trauma öffentlich erneut zu erleben, und verletzte ihren Trauerprozess.
Mit der Bestätigung der Strafe setzt das Gericht auch ein Signal für die Regeln des chilenischen Fernsehens: Der Schutz der Menschenwürde und der psychischen Unversehrtheit endet nicht dort, wo ein Verbrechen besonders schockierend ist. Die Kammer hielt die 400 UTM zudem für rechtmäßig und verhältnismäßig. Nach der Begründung entsprechen sie 40 Prozent des gesetzlichen Höchstmaßes für landesweit verbreitete Unternehmen bei einer ersten Verfehlung.
Offen bleibt, ob Canal 13 den Streit weiterzieht. Das Urteil macht aber schon jetzt klar, dass die Aufsicht über die Form der Berichterstattung nicht bei der bloßen Behauptung der Informationsfreiheit endet, wenn Bilder und Ton das Leid der Opfer und ihrer Familien zum eigentlichen Inhalt machen.
