Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt verpflichtet, vier SMS von Annalena Baerbock herauszugeben. Die Nachrichten waren im Februar 2023 vor der Abstimmung der UN-Generalversammlung über eine Friedensresolution für die Ukraine verschickt worden.
Geklagt hatte die Plattform FragDenStaat, die nach eigenen Angaben mit ihrem Informationsfreiheitsantrag aus dem Jahr 2023 zunächst abgeblitzt war. Nun muss das Ministerium die Kosten zu neun Zehnteln tragen, FragDenStaat einen Zehntel; eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ist möglich.
Das Gericht stellte klar, dass SMS auf einem Smartphone amtliche Informationen sein können, wenn sie mehr als nur minimalen Informationswert haben. Genau das sei hier der Fall gewesen. Die vier Nachrichten zeigten, wie die damalige Bundesaußenministerin wenige Tage vor der UN-Generalversammlung bei ihren Amtskolleginnen und -kollegen um Zustimmung zu einer Resolution warb, schrieb das Gericht sinngemäß. Zugleich erlaubte es dem Auswärtigen Amt, die genaue Wortwahl zu schwärzen, mit der einzelne Empfänger den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine beschrieben wurden, ebenso die Namen und sonstigen Hinweise auf die Adressaten.
Der Fall ist auch deshalb brisant, weil dienstliche SMS im Auswärtigen Amt nach den internen Regeln grundsätzlich aus Sicherheitsgründen verboten sind. Persönlich versandte SMS durch die Ministerin seien nur nach einer besonderen Risikoanalyse erlaubt gewesen, so das Gericht. Gleichzeitig betonte es, dass selbst dann der Inhalt nicht aus dem Bereich des amtlichen Handelns fällt, wenn er später auch in Akten oder Vermerken auftauchen könnte.
FragDenStaat wertete die Entscheidung als erstes Urteil, das eine Behörde ausdrücklich zur Herausgabe von SMS nach dem Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet. Das Auswärtige Amt teilte mit, es werde die Entscheidung akzeptieren und prüfe derzeit die Auswirkungen auf die Aktenführung. Damit dürfte der Streit über den konkreten Fall zwar enden, die Frage aber nicht, wie weit der Staat bei der digitalen Kommunikation seiner Spitzenbeamten künftig offenlegen muss.

