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Niedernhall: Gericht verurteilt 18-Jährigen wegen Tod eines zwölfjährigen Jungen

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Das Landgericht hat am Montag im Fall des in gestorbenen zwölfjährigen Jungen ein Urteil gesprochen. Der 18-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes verurteilt und zu sechs Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt.

Das Gericht entzog ihm außerdem die Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis kann er frühestens in vier Jahren beantragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die hatte dem jungen Mann Mord aus niedrigen Beweggründen und heimtückisches Vorgehen vorgeworfen und neun Jahre Jugendstrafe gefordert. Nach ihrer Darstellung hatte der Angeklagte den Jungen nach einem Streit auf einem Supermarktparkplatz absichtlich mit dem Auto angefahren, ihn aus Wut und Rache verfolgt, getroffen und mehr als 20 Meter mitgeschleift. Zunächst war die Anklage von fahrlässiger Tötung ausgegangen, im Verlauf der Ermittlungen wurde sie auf Mord verschärft.

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Die Verteidigung hielt dagegen und plädierte auf fahrlässige Tötung. Sie sprach von einem Unfall und einem tragischen Fahrfehler mit einem neuen Auto. Der Angeklagte sagte vor Gericht: „Ich spürte nur einen Schlag, als wäre ich gegen einen Bordstein gefahren“. Der Richter sagte zu dem Geschehen: „Das Geschehen als solches ist unbegreiflich“.

Der Tod des Jungen am 11. September 2025 hatte Niedernhall und weit darüber hinaus beschäftigt. Nach dem Tod wurden auf dem Parkplatz des Supermarkts Blumen, Kerzen und Stofftiere niedergelegt, außerdem gab es eine . Seine Eltern sagten über ihn: „Er wurde hingerichtet“. Das Urteil aus Heilbronn lässt die schwerste Anklage im Kern bestehen, mildert die Strafe aber deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Jugendstrafe.

Dass der Fall unter Jugendstrafrecht verhandelt wurde, hing damit zusammen, dass Menschen bis 21 Jahre nicht automatisch als Erwachsene behandelt werden. Für die Familie und viele Menschen im Hohenlohekreis bleibt damit vor allem eines: ein abgeschlossenes Verfahren, das den Tod des Kindes rechtlich einordnet, aber den Verlust nicht kleiner macht.

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